Stand: 01.08.2025
Gliederung der vollständigen AGB der BeamXpress GmbH
I. Allgemeines
II. Vermietung von Geräten
III. Verkauf von Geräten
IV. Schlussbestimmungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen der BeamXpress GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(3) Spätestens mit Entgegennahme der Leistung, Lieferung oder Mietgeräte gelten diese AGB als angenommen.
§2 Angebote/Auftragsbestätigungen
(1) Angebote der BeamXpress GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
(3) Alle überlassenen Unterlagen (z. B. Angebote, Zeichnungen, Kalkulationen, technische Beschreibungen) bleiben geistiges Eigentum der BeamXpress GmbH und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BeamXpress. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen, schriftlich geltend gemacht werden.
§3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist BeamXpress berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) sowie Mahnkosten zu verlangen.
(3) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§4 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete entgeltliche Überlassung der im Mietlieferschein genannten Geräte (im Folgenden: „Mietgeräte“).
(2) Ein bestimmter Einsatzzweck gilt nur dann als vereinbart, wenn dies schriftlich Vertragsbestandteil geworden ist.
§5 Mietpreise
(1) Es gelten die im Mietvertrag oder der jeweils gültigen, dem Kunden vor Vertragsschluss bekannten Preisliste ausgewiesenen Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
§6 Mietzeit
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe oder Bereitstellung der Geräte und endet mit deren ordnungsgemäßer Rückgabe.
(2) Eine Rückgabe außerhalb der Lageröffnungszeiten bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Angefangene Tage werden voll berechnet.
(3) Wird die Mietzeit überschritten, verlängert sich die Berechnung entsprechend. Für verspätete Rückgaben können zusätzlich zum Mietpreis Schadensersatz- und Nutzungsausfallansprüche geltend gemacht werden.
§7 Versand und Gefahrenübergang
(1) Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson oder bei Selbstabholung mit der tatsächlichen Übergabe über.
(2) Die Rücksendung hat auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.
§8 Gebrauch der Mietgeräte
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte fachgerecht und gemäß den Bedienungshinweisen zu gebrauchen.
(2) Eine Weitergabe der Mietgeräte an Dritte oder deren Einsatz außerhalb des vereinbarten Ortes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3) BeamXpress behält sich das Recht vor, Geräte jederzeit auf ihren Zustand zu überprüfen.
§9 Haftung des Vermieters
(1) BeamXpress stellt die Mietgeräte in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung.
(2) Für Schäden aus Mängeln der Mietsache haftet BeamXpress nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§10 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet während der Mietdauer für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch der Geräte, auch bei unverschuldetem Untergang.
(2) Im Schadensfall ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Reparaturkosten und Mietausfallzeiten werden zusätzlich berechnet.
(3) Es wird empfohlen, auf eigene Kosten eine entsprechende Geräteversicherung abzuschließen.
§11 Stornierung vor Beginn
(1) Erfolgt eine Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn, werden 30% Stornierungskosten fällig, ab 14 Tage 50%, ab 7 Tage 75%, ab 3 Tage oder später 100% des Mietpreises.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Die Stornierung bedarf der Textform (§126b BGB).
§12 Pflichten während der Mietzeit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln sowie gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu sichern.
(2) Bei Schäden oder Störungen ist BeamXpress unverzüglich zu informieren.
(3) Wartungsarbeiten sind – sofern nicht vertraglich vereinbart – durch den Kunden in fachgerechter Weise durchzuführen.
§13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien), die eine Erbringung der Leistungen verhindern, entbinden BeamXpress für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
§14 Sicherheitsleistung
BeamXpress kann vor Übergabe der Mietgeräte eine Kaution bis maximal zum Wiederbeschaffungswert verlangen. Diese wird nach vertragsgemäßer Rückgabe und vollständiger Zahlung zurückerstattet.
§15 Kündigung
(1) Der Mietvertrag ist grundsätzlich nicht ordentlich kündbar.
(2) Beide Parteien können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(3) Wichtige Gründe liegen insbesondere bei Zahlungsrückstand, vertragswidrigem Gebrauch oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden vor.
§16 Lieferung
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
(2) BeamXpress ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§17 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(2) Auf schriftlichen Wunsch wird eine Transportversicherung abgeschlossen; deren Kosten trägt der Kunde.
§18 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln leistet BeamXpress nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung.
(3) Der Kunde hat offensichtliche Mängel binnen 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(4) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, außer bei Arglist oder zugesicherter Eigenschaft.
§19 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von BeamXpress.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern – tritt in diesem Fall die daraus entstehende Forderung an BeamXpress ab.
§20 Lizenzen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschütztem Material (z. B. Software, Medieninhalte) selbst einzuholen.
(2) Für nicht lizenzgemäßen Einsatz stellt der Kunde BeamXpress von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
§21 Haftung
(1) BeamXpress haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird nicht gehaftet, außer bei Vorsatz.
§22 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der BeamXpress GmbH.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz von BeamXpress.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§23 Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Lücken durch eine wirtschaftlich mögliche und rechtlich zulässige Regelung zu schließen.